Die standardisierte Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist seit 1. Juli 2008 laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschus-
ses (G-BA) eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Kosten für eine regelmäßige Hautkrebs-Früherkennung
werden damit von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Ab dem Alter von 35 können Versicherte diese Früherkennungs-
untersuchung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Einzelheiten zu Inhalt, Umfang, Abrechnung und Vergütung dieser Leistung
finden Sie unter der Rubrik Qualität.
Bisherige Einzelverträge
Seit 2006 hatte die KV Berlin mehrere Verträge zur Durchführung eines
Hautscreenings mit verschiedenen Ersatzkassen, der AOK sowie der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft
Ost abgeschlossen.
Diese Verträge sind größtenteils gekündigt worden, einige
wenige bestehen jedoch weiter bzw. neu. Welche Krankenkassen die Kosten der
Untersuchung für welche Altersgruppen übernehmen und wie die Abrechnung
und Honorierung erfolgt, können Sie der Übersichtsseite
zu den Sonderverträgen entnehmen.
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(Quelle: KV Berlin)