Die Vergütungsübersichten für die Maßnahmen der Ergotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Podologischen Therapie sowie Physikalischen Therapie werden im Rahmen der Vergütungsvereinbarungen zwischen den Krankenkassenverbänden in Berlin und den jeweiligen Berufsverbänden abgestimmt. Die aufgeführten Beträge sind von den zugelassenen Heilmittelerbringern abzurechnen und für den verordnenden Arzt richtgrößenrelevant.