Grundlage
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über
die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
(Soziotherapie-Richtlinien), Inkrafttreten am 1.1.2002
297 KB [12 Seiten]
Leistungen
30810 EBM Erstverordnung Soziotherapie
30811 EBM Folgeverordnung Soziotherapie
Wer kann die Leistung beantragen
- Fachärzte für Nervenheilkunde, Fachärzte für Psychiatrie,
Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie, Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie
Fachliche Anforderungen
- Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
Erfüllung der in den Richtlinien Punkt IV Nr. 15 aufgeführten Voraussetzungen:
- Indikationsstellung für die Soziotherapie
- Kontrolle des Ablaufs und Erfolgs der Soziotherapie sowie Durchführung
von ggf. notwendigen fachlichen Korrekturen am soziotherapeutischen Betreuungsplans
(in Absprache mit dem soziotherapeutischen Leistungserbringer)
Weitere Anforderungen
- Erklärung über die Kooperation in einem gemeindepsychiatrischen
Verbund oder in vergleichbaren Versorgungsstrukturen
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
200 KB [3 Seiten]
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(Quelle: KV Berlin)