Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und
Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen kognitiver Funktionen,
des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie
der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen. Damit sollen
die Chancen auf einen größtmöglichen Therapieerfolg bei gestörten
höheren Hirnleistungsfunktionen besser als bisher genutzt werden.
Grundlage
Anlage 1 (Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden), Nr. 19 §
3 zur G-BA-Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen
Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung),
gültig ab 01.01.2013
Leistungen
- 30930 EBM Testverfahren, neuropsychologische
- 30931 EBM Probatorische Sitzung
- 30932 EBM Neuropsychologische Therapie (Einzelbehandlung)
- 30933 EBM Neuropsychologische Therapie (Gruppenbehandlung)
- 30934 EBM Erstellung eines Therapieplans
- 30935 EBM Bericht bei Therapieverlängerung
Wer kann die Leistung beantragen
FA f. Neurologie, FA f. Neurologie und Psychiatrie, FA f. Nervenheilkunde,
FA f. Psychiatrie, FA f. Psychiatrie und Psychotherapie, FA f. Neurochirurgie,
FA f. Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie, FA f. Kinder-
und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
Psychologischer Psychotherapeut (PP), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
(KJP)
Fachliche Anforderungen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen, PP, KJP
und
Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Neuropsychologie“
gemäß Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammern oder,
soweit eine solche nicht besteht, gemäß der Muster-Weiterbildungsordnung
der Bundespsychotherapeutenkammer
oder
inhaltsgleiche oder gleichwertige Nachweise über die Inhalte der neuropsychologischen
Zusatzqualifikation entsprechend der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammern
oder, soweit eine solche nicht besteht, gemäß der Muster-Weiterbildungsordnung
der Bundespsychotherapeutenkammer
und
für ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Nachweis über den Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gemäß
Weiterbildungszeugnis in einem der folgenden Verfahren: tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie,
Verhaltenstherapie
Weitere Anforderungen
Die Stufendiagnostik nach den Absätzen 2 und 3 darf im Rahmen einer Behandlung
nicht durch dieselben Leistungserbringer erbracht werden.
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
106 KB [4 Seiten]
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diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)