Grundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit gültigen
Fassung
75 KB [3 Seiten]
Leistungen
EBM –Nr.: 02311
Wer kann die Leistung beantragen
Ärzte, die im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung
(auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung dieser Leistung) je Quartal
die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt
haben und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen
für Diabetiker nachweisen können.
oder
Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie, die im
Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung (auf Genehmigung zur
Durchführung und Abrechnung dieser Leistung) je Quartal die Behandlung
von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt haben.
Ein Nachweis der Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen
für Diabetiker ist nicht erforderlich.
Räumliche Voraussetzungen
keine
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Diabetischer Fuß – Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
87 KB [2 Seiten]
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dieses nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)