Mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin.
Das Spektrum reicht vom ambulanten Operieren über Ultraschalluntersuchungen
und Schmerztherapie bis zur Zytologie (Überblick).
Ärzte und Psychotherapeuten, die eine oder mehrere qualitätsgesicherte Leistungen erbringen wollen, müssen
Erst bei Vorlage der schriftlichen Genehmigung sind diese Leistungen abrechnungsfähig und werden auch honoriert.
Dauerhafte Qualitätssicherung
Auch nach Erteilung einer Genehmigung erfolgt bei vielen Leistungen (z.B. Koloskopie,
invasive Kardiologie, Schmerztherapie) eine Qualitätsprüfung.
So werden Hygienekontrollen oder stichprobenartige Prüfungen der Untersuchungsergebnisse
durchgeführt. Stimmt die Qualität nicht, wird das Honorar zurückgefordert
und die Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung entzogen.
(Quelle: KV Berlin)