Durch die Qualitätssicherung soll das Niveau medizinischer Leistungen erhöht werden.
99 Prozent aller prüffähigen Leistungen sind qualitätskontrolliert
In der ambulanten Versorgung werden von Ärzten und Psychotherapeuten für
immer mehr Leistungen Qualifikationen verlangt, die über die allgemeinen
Anforderungen hinausgehen. Die Zahl dieser qualitätsgesicherten Leistungen (QS-Leistungen)
steigt seit Jahren. In Berlin unterliegen mehr als zwei Drittel aller
diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die Vertragsärzte für
gesetzlich krankenversicherte Patienten erbringen, einer externen
Qualitätssicherung. Betrachtet man nur die prüffähigen Leistungen, so werden
durch die KV Berlin 99 Prozent aller Kassenleistungen kontrolliert.
Jeder Arzt und Psychotherapeut, der QS-Leistungen erbringen will, benötigt
dafür eine Genehmigung. Nur wenn er die erforderlichen fachlichen, apparativen
oder räumlichen Voraussetzungen nachweist, darf er diese Leistung für
Kassenpatienten erbringen und bei der KV Berlin abrechnen.
Qualitätskontrolliert sind zum Beispiel Röntgen- und
Ultraschalluntersuchungen, ambulantes Operieren, Laborleistungen oder die
Behandlung von Diabetikern.
Qualitätsmanagement: zusätzlicher Garant für hohes Behandlungsniveau
Neben bundesweiten Regelungen zur Qualitätssicherung, die in Gesetzen, Verträgen
und durch berufsrechtliche Vorschriften bestimmt sind, gibt es im KV-Bezirk
Berlin auch eine Reihe regionaler QS-Vereinbarungen. Dazu zählt das Versorgungskonzept
"Akuter Rückenschmerz" mit der KKH Allianz, mit dem eine Verbesserung
der Versorgung von Patienten mit akuten bis subakuten unteren unspezifischen
Rückenschmerzen erreicht sowie eine Chronifizierung des Schmerzes verhindert
werden soll. Gefördert wird die Qualitätssicherung auch durch die schrittweise
Einführung des praxisinternen Qualitätsmanagements an. Dadurch sollen Praxisabläufe
nach fachlichen Standards optimiert und effizienter gestaltet werden – von der
Optimierung der Terminvergabe bis hin zur Erstellung und Überprüfung des Notfallplans.
Teil 2: Was außerdem zur
Qualitätssicherung zählt
(Quelle: KV Berlin)