Die Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung setzen sich paritätisch aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin und der Krankenkassen zusammen. Die Vertreter in den Gremien sind ehrenamtlich tätig und dabei an Weisungen nicht gebunden.
In den Gremien, deren Aufgaben im Sozialgesetzbuch V verankert sind, wirken
Vertreter der Ärzte und der Krankenkassen auf verschiedenen Gebieten zur Sicherstellung
der vertragsärztlichen Versorgung zusammen, etwa bei der Zulassung oder bei
der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Mit Ausnahme des Zulassungsausschusses haben
diese Gremien zudem einen unparteiischen Vorsitzenden.
Zulassungsausschuss
Dieser Ausschuss entscheidet über die Zulassung von Vertragsärzten oder -psychotherapeuten
sowie über die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung. Ärzte und Psychotherapeuten, die sich in Berlin niederlassen wollen,
stellen dazu einen Antrag beim Zulassungsausschuss. Dieser prüft die fachliche
Eignung und den Bedarf. Das Gremium kann auch eine vorhandene Zulassung entziehen.
Die Geschäftsstelle liegt bei der KV Berlin.
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Berufungsausschuss
Gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses können der beteiligte Arzt
oder Psychotherapeut, die KV Berlin oder die Krankenkassen Widerspruch beim
Berufungsausschuss einlegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann dagegen
beim Sozialgericht geklagt werden.
Vorsitzender: Dirk Vallentin
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Beschwerdeausschuss
Laut Sozialgesetzbuch V sind die KVen und die Krankenkassen verpflichtet, die
Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung zu überprüfen. Eine von
diesen gebildete Prüfungsstelle urteilt darüber, ob ein Vertragsarzt in
seinen Therapien und Verordnungen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen
hat – und ob sein Honorar gegebe-
nenfalls gekürzt oder ein Arzneimittelregress verhängt wird.
Gegen die Entscheidungen der Prüfungsstelle können der beteiligte Arzt
oder Psychotherapeut, die KV oder die Krankenkassen Widerspruch einlegen oder
in bestimmten Fällen unmittelbar eine Klage zum Sozialgericht erheben.
Gegen einen Bescheid des Beschwerdeausschusses kann stets Klage vor dem Sozialgericht
eingereicht werden.
Vorsitzender: Josef H. Mayer
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Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin
In Berlin wurde, wie in den anderen Bundesländern auch, auf der Grundlage
von § 90 Abs. 1 SGB V der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
gebildet. Der Landesausschuss besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden,
zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, neun Vertretern der Ärzte und
neun Vertretern der Krankenkassen. Der Landesausschuss trifft auf der Grundlage
des Bedarfsplans Feststellungen zur Unter- und Überversorgung und ordnet
im Fall einer Überversorgung Zulassungsbeschränkungen an. Darüber
hinaus hat der Landesausschuss auf der Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie
Feststellungen zum zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in nicht unterversorgten
Planungsbereichen zu treffen. Können sich Ärzte und Krankenkassen
nicht auf einen Bedarfsplan einigen, kann der Landesausschuss Ärzte und
Krankenkassen angerufen werden, um den Bedarfsplan festzusetzen.
Vorsitzende: Frau Erika Behnsen
Der Sitz der Geschäftsstelle liegt seit dem 01. Januar 2013 bei der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen in Berlin
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
Tel: 030 / 31003-288
Fax: 030/ 31003-402
E-Mail: LA-Aerzte-Krankenkassen[at]kvberlin.de
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Erweiterter Landesausschuss Berlin
Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der ambulanten spezialfachärztlichen
Versorgung (§ 116 b SGB V) wurde der Landesausschuss um Vertreter der Berliner
Krankenhausgesellschaft erweitert. Krankenhäuser und Ärzte, die an
der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, haben
dies unter Beifügung entsprechender Belege dem erweiterten Landesausschuss
schriftlich anzuzeigen. Eine entsprechende Anzeige zur Teilnahme der ambulanten
spezialfachärztlichen Versorgung ist erst möglich, nachdem der Gemeinsame
Bundesausschuss die entsprechenden Konkretisierungen für die in §
116 b SGB V genannten schweren Verlaufsformen von Erkrankungen und seltenen
Erkrankungen beschlossen hat und diese veröffentlicht wurden. [mehr]
Vorsitzende: Frau Erika Behnsen
Die Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses ist seit dem 01.
Oktober 2012 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin angesiedelt. Die
Kontaktdaten sind:
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen in Berlin
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
Tel: 030 / 31003-531
Fax: 030/ 31003-50531
E-Mail: e-LA-Berlin[at]kvberlin.de
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Landesschiedsamt
Wenn sich die KV Berlin und die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen nicht
einigen können, fällt das Landesschiedsamt als schlichtende Instanz eine Entscheidung.
Es ist paritätisch mit Vertretern der KV und der Krankenkassen besetzt. Gegen
die Entscheidung des Schiedsamtes kann vor dem Landessozialgericht geklagt werden.
Vorsitzende: Erika Behnsen
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